Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle steuerrechtlichen
Angelegenheiten!
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr
Termin nach Vereinbarung
Adresse
Adalbert-Stifter-Straße 7a
97318 Kitzingen
EDV-System
Unser elektronisches Datenverarbeitungssystem ist permanent auf dem neuesten Sicherheitsstand und entspricht dem gegenwärtigen Stand der Technik. Wir arbeiten mit einer kanzleiinternen Cloud, die über spezielle Sicherheitsmechanismen verfügt, um einen direkten Austausch von datenschutzrechtlich sensiblen Dateien und Informationen zwischen Mandant und Kanzlei zu ermöglichen und sicherzustellen, ohne Ihre Daten über unbekannte Serverzentralen umleiten zu müssen.
Diese Cloud ist von unserem hausinternen Kanzleiserver bewusst getrennt und läuft völlig autark. Unser gesicherter Direktzugang ermöglicht es Ihnen, völlig flexibel auf Ihre Daten zuzugreifen. Vom Tablet, Smartphone, Notebook oder PC aus können Sie auf Wunsch jederzeit ihre Steuererklärung, betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Lohnabrechnungen und Steuerbescheide elektronisch speichern und komfortabel abrufen oder ausdrucken.
Steuerberatung in Kitzingen?
Steuerkanzlei Scheuring
Nutzen Sie die Vorteile unserer langjährigen Erfahrung im Steuerrecht!
Die Komplexität des Steuerrechts sowie die individuellen steuerlichen Möglichkeiten, Wahlrechte und Pflichten machen es vielen Menschen schwer, den Überblick zu behalten und ihre Steuererklärung, Buchhaltung oder den Jahresabschluss selbst zu erstellen.
Bevor Sie sich tage- oder wochenlang am Abend oder in Ihrer Freizeit mit diesen Themen beschäftigen müssen, nutzen Sie die Vorteile der Steuerkanzlei Scheuring. Unser Ziel ist es, dass Sie sich auf Ihre Familie, Ihre Lebensqualität, Ihre Arbeit und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir sind für Sie da, wir helfen Ihnen gerne!
Infobriefe des Deubner Verlags
Steuertermine April 2025
10.04. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.04.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2025]
Steuertermine Mai 2025
12.05. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
15.05. | Gewerbesteuer** Grundsteuer** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.05. bzw. 19.05.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für April 2025; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
Infobriefe des Erich Fleischer Verlags
02.04.2025 | Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im April 2025? |
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden länger gefördert. Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken. Die Liste der Berufskrankheiten wurde erweitert. Bei Reisen nach GroÃbritannien werden elektronische Einreisegenehmigungen notwendig. Förderung für... | |
01.04.2025 | Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage |
Leistungen eines Wohnungseigent&uemers in die Erhaltungsr&uecklage einer Wohnungseigent&uemergemeinschaft - beispielsweise im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen - sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den... | |
01.04.2025 | Die wichtigsten Fakten zum Deutschlandticket |
Das Deutschlandticket wurde eingeführt, um eine erschwingliche und unkomplizierte Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen. Auch für Beschäftigte im Minijob kann es eine interessante Option sein - vor allem, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Hier sind die... | |
01.04.2025 | Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im März 2025? |
Die Honorar-Bedingungen für Hausärzte werden verbessert. Der Mindestlohn in der Leiharbeit steigt. Kommt es zu Stromspitzen, gibt es Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Die gesetzlichen Neuregelungen im März im Überblick. Mehr... | |
31.03.2025 | Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen |
Der 9. Senat des Nieders&aechsischen Finanzgerichts hat entschieden, dass die R&ueckzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeiseverg&uetungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe... | |
31.03.2025 | Grunderwerbsteuer bei nachträglich vereinbarten Sonderwünschen zu einer noch zu errichtenden Immobilie |
Entgelte f&uer nachtr&aeglich vereinbarte Sonderw&uensche f&uer eine noch zu errichtende Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundst&ueckskaufvertrag besteht. Sie sind dann nicht in dem... | |
13.03.2025 | Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten |
Ein vermietetes Wohngeb&aeude abzurei&ssen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sog. Wohnraumoffensive steuerlich gef&oerdert. Dies hat das Finanzgericht K&oeln entschieden (Urteil vom 12.09.2024, Az. 1 K 2206/21). ... | |
13.03.2025 | Der optimale Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024 |
Wer fr&ueher abgibt, bekommt fr&ueher Geld zur&ueck Das Jahr 2024 ist l&aengst abgelaufen und seit dem 1. Januar k&oennen die Steuererkl&aerungen f&uer das Jahr 2024 eingereicht werden. In der Theorie zumindest, denn praktisch ist das... | |
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